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Eine Reliquienurne erlaubt den Hinterbliebenen, eine
Reliquie, d.h. ein persönliches Erinnerungsstück der/des Verstorbenen
aufzubewahren, sei es eine Haarsträhne, einen Ring o.ä.
Es kann ein tröstlicher Gedanke sein, vom letzten
gemeinsamen Weg mit der/dem Verstorbenen eine Erinnerung mit dem direkten
Bezug zu halten und das Andenken "greifbar zu machen".
Gerade in unserer immer mobiler werdenden Gesellschaft
wird die Möglichkeit des langsamen, behutsamen Verabschiedens, d.h. der
gelegentliche Besuch der Grabstätte, zu einem immer grösseren Problem.
Durch
das Erinnerungsstück ist gleichsam ein "Teil" des letzten
gemeinsamen Weges präsent und lädt zur inneren Einkehr und Zwiesprache ein.
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