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Eine Reliquienurne erlaubt den
Hinterbliebenen, eine Reliquie, d.h. ein persönliches Erinnerungsstück
der/des Verstorbenen aufzubewahren, sei es eine Haarsträhne, einen Ring o.ä.
Es kann ein tröstlicher Gedanke sein,
vom letzten gemeinsamen Weg mit der/dem Verstorbenen eine Erinnerung mit dem
direkten Bezug zu halten und das Andenken "greifbar zu machen".
Gerade in unserer immer mobiler
werdenden Gesellschaft wird die Möglichkeit des langsamen, behutsamen
Verabschiedens, d.h. der gelegentliche Besuch der Grabstätte, zu einem immer
grösseren Problem.
Durch
das Erinnerungsstück ist gleichsam ein "Teil" des letzten
gemeinsamen Weges präsent und lädt zur inneren Einkehr und Zwiesprache ein.
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